Stipendienrichtlinien

1. Förderungszweck

Der Fachbereich Informatik vergibt Stipendien zur Förderung einer Promotion im Promotionsprogramm des Fachbereichs. Das Stipendium soll dazu dienen, besonders begabten Studierenden eine zeitlich gestraffte, hervorragende Promotion zu ermöglichen.

2. Förderungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für Leistungen aus dem Förderprogramm sind:
  1. die Aufnahme in das Promotionsprogramm
  2. der Nachweis gleichbleibender hoher Leistungen
  3. die Immatrikulation in einen Studiengang des Fachbereichs Informatik oder die Annahme als Doktorand des Fachbereichs
  4. dass ausreichend Mittel vorhanden sind.

3. Förderungszeitraum

Studierende können ab dem Vordiplom in Informatik  einer deutschen Universität oder nach einem entsprechenden berufsqualifizierenden Abschluß an einer Hochschule bis zur Beendigung der Promotion gefördert werden.
Die Bewilligung erfolgt jeweils für ein Semester und wird verlängert, wenn die Voraussetzungen zur Förderung nach 2. weiterhin gegeben sind.
Die Förderung wird zum Ende eines Monats beendet, in dem einer der folgenden Ereignisse eintritt:
  1. Ausscheiden aus dem Promotionsprogramm
  2. erfolgreiche Disputation
  3. wenn das Einkommen des Stipendiaten die in 6. genannte Höchstgrenze überschreitet.

4. Förderungshöhe

Die Förderungshöhe hängt von dem Studienjahr und von weiteren Einnahmen des Stipendiaten ab. Im Anhang A sind die jeweils geltenden, vom Fachbereichsrat beschlossenen Richtsätze aufgeführt. In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Sätzen abgewichen werden.
Abzüge von den Richtsätzen werden so vorgenommen, dass die insgesamt den Stipendiaten zur Verfügung stehenden Mittel aus Stipendien und bezahlten Tätigkeiten die in 6. genannten Höchstsätze nicht überschreitet.

5. Nebenleistungen

Auf Antrag kann der Stipendiat einen Zuschuss zu oder eine Erstattung von Reisekosten zu Veranstaltungen erhalten, die dem Zweck des Stipendiums förderlich sind und auch im Interesse des Fachbereichs Informatik liegen.

6. Höchstsätze

Die gesamten, den Stipendiaten aus Stipendien und bezahlten Tätigkeiten zur Verfügung stehenden Mittel sollen
  1. während der Ausbildungsphase bis zur Annahme als Doktorand den Bafög-Höchstsatz um nicht mehr als 200 Euro überschreiten.
    Als Bafög-Höchstsatz wird die Summe aus dem Bedarfssatz für Studierende an Hochschulen, die nicht bei den Eltern wohnen plus dem Mietzuschuss zu grunde gelegt.
  2. nach der Annahme als Doktorand die maximale Förderungssumme im Graduiertenkolleg um nicht mehr als 400 Euro überschreiten.
    Als maximale Fördersumme wird das  erhöhte Doktorandenstipendium der Graduiertenkollegs plus Sachkostenzuschuss der DFG zu grunde gelegt.
Die Höhe der zusätzlichen Mittel muß von dem Stipendiaten mit den Stipendienanträgen zum Zeitpunkt des Stipendienbeginns für jedes Semester angegeben werden.

7. Kein Beschäftigungsverhältnis

Das Stipendium ist kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Die Annahme des Stipendiums verpflichtet die Stipendiatin/den Stipendiaten zu keiner Arbeitnehmertätigkeit für die Universität Kaiserslautern. Durch das Stipendium entsteht kein damit unmittelbar verschmolzenes Austauschverhältnis im Sinne einer Gegenleistung; d.h. die Stipendiatin/der Stipendiat schuldet keine bestimmte Gegenleistung. Das Stipendium ist deshalb gem. § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei.

8. Widerruf

Das Stipendium kann vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes widerrufen werden, wenn sich die Stipendiatin/der Stipendiat nicht im erforderlichen und zumutbaren Maße um die Verwirklichung des Stipendienzweckes bemüht. Die Widerrufsfrist beträgt 4 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats.
Vergabegremium
Die Vergabe von Stipendien wird vom Promotionsrat des Fachbereichs Informatik auf Antrag der Studentin/des Studenten entschieden. Widersprüche gegen Entscheidungen des Promotionsrates können beim Fachbereichsrat Informatik schriftlich geltend gemacht werden und werden von diesem endgültig entschieden.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Gewährung eines Stipendiums ist ein Stipendienvertrag entsprechend dem Muster in Anhang B.

Anhang A:

Der Fachbereichsrat hat in seiner  Sitzung am 4.6. 2003 folgende Richtsätze für Stipendien beschlossen:

1. Jahr des Programms (5. - 6. Semester): 300 Euro
2. Jahr des Programms (7. - 8. Semester): 400 Euro
ab 3. Jahr bis Annahme als Doktorand (ab 9. Semester): 500 Euro

Nach Annahme als Doktorand: 1468 Euro
Entsprechend dem erhöhten Förderungssatz der DFG-Graduiertenkollegs plus Sachkostenzuschuss)





 
Neues Promotionsprogramm für Promotionsstudierende (entsprechend PhD-Programm)

 
Email an den Verantwortlichen dieser Seite (promotionsrat@informatik.uni-kl.de)

 
This page in english. Diese Seite auf englisch.