Transition from local Bachelor Courses of Studies towards Master´s Courses of Studies
Dies ist ein Leitfaden für den Übergang vom Bachelor- in das Master-Studium. Er richtet sich an alle Studierenden des Fachbereichs Informatik, TU Kaiserslautern, die sich voraussichtlich in ihrem letzten Bachelor-Semester befinden.Das Verfahren beinhaltet grundsätzlich folgende Schritte:
- Zulassungsantrag
Bewerbung um den Master-Studiengang nach Vorgabe des Anhangs der Master-Fachprüfungsordnung.
Studierende der TU Kaiserslautern stellen hierzu im Rahmen der Rückmeldung für das Folgesemester einen Fachwechselantrag beim Studierendensekretariat. Das Formular wurde den Studierenden mit dem aktuellen Studierendenausweis zugesandt oder ist im Studierendensekretariat bzw. Studierenden-Service-Center (SCC) erhältlich.
Notwendige Anlagen: Formlose Bewerbung mit
- Beweggründen und Studienzielen,
- Notenspiegel,
- Darstellung des Werdegangs.
- Entscheidung der Auswahlkommission
Eine Auswahlkommission des Fachbereichs entscheidet über die Bewerbungen aufgrund der vorliegenden Unterlagen. Die Entscheidung (zugelassen, bedingt zugelassen, abgelehnt) wird den Bewerbern mitgeteilt. Sie erhalten zusammen mit den Einschreibeunterlagen für das Folgesemester ein entsprechendes Schreiben vom Studierendensekretariat.
Bei einer bedingten Zulassung werden auch die Auflagen (in der Regel Abschluss des Bachelor-Prüfungsverfahrens) mitgeteilt. Eine spätere Zulassung erfolgt dann ohne weitere Prüfung, wenn die Auflagen erfüllt sind.
- Vollzug des Fachwechsels
Wurden alle Auflagen erfüllt (in der Regel ist dies der Abschluss der Bachelor-Prüfung), wird der Fachwechsel in den Master-Studiengang vollzogen.
Im Detail gilt folgender Zeitplan mit den unten angegebenen Fristen:
| Frist | Aufgabe |
|---|---|
| 15. Januar bzw. 15. Juli | Zulassungsantrag für den Master-Studiengang
Bewerbung für den Master-Studiengang im Rahmen der Rückmeldung für das kommende Semester. Formular und weitere Unterlagen: s.o. Die frühen Fristen sind notwendig, da ein aufwendiges Auswahlverfahren durchgeführt wird. |
| Ende der Vorlesungszeit | Entscheidung der Auswahlkommission
Die Entscheidung der Auswahlkommission in der Regel eine bedingte Zulassung wird den Studierenden gegen Ende der Vorlesungszeit zusammen mit den Einschreibeunterlagen für das Folgesemester zugesandt. Da das Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen ist, werden die Einschreibeunterlagen für (zunächst) ein weiteres Bachelor-Semester verschickt. |
Beim weiteren Verfahren wird unterschieden in
| Fall a) | Studierende, die Ihre letzte Prüfungsleistung (= Datum des Zeugnisses) im Semester der Bewerbung abgelegt und bestanden haben. |
|---|---|
| Fall b) | Studierende, bei denen sich eine Prüfungsleistung (i.d.R. Bachelor-Arbeit) in das darauffolgende Semester verschiebt oder eine Prüfung nicht bestanden wurde. |
Fall a)
Die Studierenden haben Ihre letzte Prüfungsleistung im Semester der Bewerbung abgelegt und bestanden.
| Frist | Aufgabe |
|---|---|
| Semesterende: 31.3. bzw. 30.9. | Bachelorabschluss
Die letzte Prüfungsleistung wurde im Semester des Zulassungsantrags (Fachwechselantrags) bestanden. |
| Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters | Bachelorzeugnis
Der Fachbereich Informatik bemüht sich, dass die Prüfungsergebnisse bis zum Beginn der folgenden Vorlesungszeit im Prüfungsamt vorliegen und das Abschlusszeugnis ausgestellt werden kann. |
| Vollzug des Fachwechsels
Das Studierendensekretariat schreibt die Studierenden an, dass sie bis Vorlesungsbeginn ihre Einschreibeunterlagen für den Bachelor-Studiengang gegen die des Master-Studiengangs eintauschen können. | |
| Beginn des Master-Studiums
Die Studierenden sind im ersten Fachsemester des Master-Studiengangs eingeschrieben. |
Sollte ein Prüfungsergebnis trotz Bemühung durch den Fachbereich
erst nach Vorlesungsbeginn vorliegen oder eine Prüfung nicht
bestanden werden, fallen die Studierenden in den folgenden Fall b)
Fall b)
Eine Prüfungsleistung verschiebt sich in das darauffolgende Semester oder eine Prüfung wurde nicht bestanden.
In diesem Fall verbleiben die Studierenden für ein weiteres Semester im Bachelor-Studiengang. Sie erhalten vom Studierendensekretariat Ihre Unterlagen des Fachwechselantrags zurück. Diese sollten für den nächsten Fachwechselantrag aufgehoben werden!Die Studierenden bleiben bis zum Semesterende eingeschrieben, auch wenn das Bachelor-Studium während des Semesters beendet wird. Ein Fachwechsel in den Master-Studiengang ist während des Semesters nicht mehr möglich.
| Frist | Aufgabe |
|---|---|
| Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters | Vorgezogener Beginn des Master-Studiums
Die Studierenden können bereits Master-Vorlesungen besuchen und diese später prüfen lassen, obwohl sie noch im Bachelor-Studium eingeschrieben sind. |
| Mitten im Folgesemester | Bachelorabschluss
Die letzte Prüfungsleistung (in der Regel: Bachelor-Arbeit) wurde bestanden. Die Studierenden erhalten ihr Abschlusszeugnis. |
| 15. Juli bzw. 15. Januar | Erneuter Fachwechselantrag (Rückmeldung)
Im Rahmen der wiederkehrenden Rückmeldung ist ein erneuter Antrag auf Fachwechsel in den Master-Studiengang zu stellen. Diesem Antrag sind die zurück gesandten Unterlagen wieder beizufügen. Es erfolgt allerdings keine erneute Prüfung. Die bedingte Zulassung ist weiterhin gültig. |
| Ende der Vorlesungszeit | Vollzug des Fachwechsels
Studierende, die ihr Bachelor-Studium abgeschlossen haben, erhalten vom Studierendensekretariat ihre Einschreibeunterlagen direkt für den Master-Studiengang. (Sollte der Bachelor-Studiengang immer noch nicht abgeschlossen sein, wiederholt sich das oben beschriebene Verfahren ein weiteres Mal). |
| Nach Vorlesungsende | Die Studierenden können die besuchten Master-Vorlesungen prüfen lassen. Hierfür ist ein Antrag beim Prüfungsamt notwendig. Die Prüfungen werden später für den Master-Studiengang angerechnet. |
| Vorlesungsbeginn des nächsten Semester | Fortführung des Master-Studiums
Die Studierenden führen ihr Master-Studium in der Regel im zweiten Fachsemester fort. |
| Superordinated page: Regulations | |
| Subject examination regulations, study plans, and transitional arrangements |
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