Richtlinie zur Durchführung des
Industriepraktikums und des Projekts
in Zusammenarbeit mit einer Einrichtung außerhalb der Universität

im Diplomstudiengang Angewandte Informatik des Fachbereichs Informatik
der Universität Kaiserslautern
Vom 31. Oktober 2001

§1 Einordnung

  1. Diese Praktikantenordnung regelt die Durchführung eines Industriepraktikums bzw. eines Projekts in Zusammenarbeit mit einer Einrichtung außerhalb der Universität an Stelle des fächerübergreifenden Projekts im Diplomstudiengang Angewandte Informatik des Fachbereichs Informatik der Universität Kaiserslautern.
  2. Der Studiengang Angewandte Informatik sieht in der zweiten Hälfte des Hauptstudiums ein fächerübergreifendes Projekt vor. Das Projekt dient der interdisziplinären Ausbildung im wissenschaftlichen Umfeld. Hier sollte nach Möglichkeit der gesamte Systementwicklungsprozess nach neuesten wissenschaftlichen Methoden durchlaufen werden. Das Projekt soll gemeinsam mit Studierenden anderer Fachbereiche durchgeführt werden, um die notwendige Zusamenarbeit mit Vertretern des Anwendungsbereichs kennenzulernen und einzuüben.
  3. Im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss Informatik ist alternativ ein Industriepraktikum im In­ oder Ausland bzw. ein Projekt in Zusammenarbeit mit einer Einrichtung außerhalb der Universität möglich. Es ist nachzuweisen, dass dieses Praktikum mit dem Projekt an der Universität qualitativ vergleichbar ist.

§2 Zweck des Praktikums

  1. Das Praktikum ist eine Alternative zu dem an der Universität durchzuführenden fächerübergreifenden Projekt und damit möglicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Ausbildung zum Diplom­Informatiker im Studiengang Angewandte Informatik. Die bei der praktischen Tätigkeit gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen bilden eine wichtige Grundlage zum Verständnis von Softwareentwicklungsprozessen in realistischen Umgebungen. Insofern werden wesentliche Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium und für die spätere berufliche Tätigkeit geschaffen.
  2. Das Praktikum hat vorrangig das Ziel, den Studierenden schon während des Studiums in eine realistische Entwicklungssituation einzubinden und auf diese Weise praktische Erfahrung in Entwicklungsarbeiten zu vermitteln, die die in den Lehrveranstaltungen an der Universität erworbenen theoretischen Kenntnisse ergänzen. Als äußerst wichtig wird die Beteiligung an den wesentlichen Schritten des Systementwicklungsprozesses sowie an der Kommunikation zwischen Anwendern und Entwicklern (§3)erachtet.
  3. Das Praktikum dient nicht primär dazu, bestimmte Entwicklungswerkzeuge bzw. Methoden einzuüben. Es soll zwar darauf geachtet werden, dass die verwendete Entwicklungsumgebung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Jedoch soll der Schwerpunkt darauf liegen, einen Überblick über die wesentlichen Schritte des Entwicklungsprozesses zu vermitteln und die Kommunikation zwischen den Entwicklern und mit den Anwendern mitzuerleben.
  4. Ein weiterer wesentlicher Aspekt des Praktikums liegt im Kennenlernen des Betriebsalltags. Der Praktikant muss das Entwicklungsteam und den umgebenden Betrieb auch als Sozialstruktur verstehen sowie das Verhältnis der Führungskräfte und Mitarbeiter im Unternehmen kennen lernen, um so seine künftige Stellung und Wirkungsmöglichkeit richtig einordnen zu können.

§3 Inhalt und Umfang des Praktikums

  1. Da das Praktikum mit dem fächerübergreifenden Projekt an der Universität qualitativ vergleichbar sein soll, sind auch im Praktikum die wesentlichen Entwicklungsschritte kennenzulernen, und bei deren Durchführung aktiv mitzuwirken. Großer Wert ist auf den Kontakt mit Vertretern des Anwendungsgebiets zu legen.
  2. Die im Folgenden in drei Bereiche gegliederten Systementwicklungsschritte sollen möglichst umfassend im Praktikum bearbeitet werden.
    Bereich I (Analyse)
    a) Erstellung der Problembeschreibung
    b) Systemanalyse
    Bereich II (Entwurf)
    c) Systempartitionierung (ggf. auch HW/SW­Partitionierung)
    d) Entwurf
    e) Prototyping
    Bereich III (Implementierung und Validierung)
    f) Implementierung
    g) Verifikation, Validierung, Test
    h) Inbetriebnahme
    Der Praktikant soll daher in allen drei Bereichen (Analyse, Entwurf, Implementierung und Validierung) in umfangreicherem Maße aktiv mitarbeiten. Ob an den einzelnen Entwicklungsschritten ausreichend gearbeitet wurde, entscheidet der Betreuer des Fachbereichs (§ 8, Abs. 3). Mit ihm muss daher vor Beginn des Praktikums der geplante Ablauf abgesprochen werden.

§4 Praktikumsbetrieb

  1. Das Praktikum soll zu der vom Studierenden gewählten Vertiefungsrichtung (Betriebliche Informationssysteme oder Eingebettete Systeme) passen. Hierzu ist es notwendig, dass der Betrieb und die im Praktikum durchzuführende Tätigkeit entsprechend gewählt werden. Während des Praktikums ist die Entwicklung eines Anwendungssystems mit den aktuellen industriellen Verfahren kennenzulernen. Dies ist durch den Praktikumsplan (§ 5) nachzuweisen.
  2. Grundsätzlich obliegt die Suche nach einem geeigneten Betrieb dem Studierenden selbst.

§5 Praktikumsplan

  1. Der Praktikant sucht sich frühzeitig einen zu seiner Vertiefungsrichtung passenden Betrieb und Betreuer (§ 8, Abs. 2) und plant mit diesem die Durchführung des Praktikums. Das Ergebnis der Planung ist in einem Praktikumsplan niederzulegen und vom Betreuer im Betrieb abzuzeichnen.
  2. Der Praktikumsplan enthält folgende Angaben:
    a) Technische Ausrichtung des Praktikumsbetriebs und der Abteilung, in der das Praktikum durchgeführt wird.
    b) Grobe Beschreibung des Systems, an dessen Entwicklung der Praktikant mitwirken soll.
    c) Zeitliche Planung der zugehörigen Entwicklungsschritte (vgl. § 3, Abs. 2 und § 6).
    d) Darstellung der geplanten aktiven und passiven Beiträge des Praktikanten.
  3. Der Praktikumsplan muss vor Beginn des Praktikums vom Betreuer des Fachbereichs (§ 8, Abs. 3)genehmigt werden.

§6 Dauer und Durchführung des Praktikums

  1. Der Umfang des Praktikums beträgt mindestens 500 Stunden. Dies entspricht 13 Wochen mit jeweils etwa 40 Stunden Arbeitszeit. Der erhöhte zeitliche Umfang gegenüber dem fächerübergreifenden Projekt an der Universität begründet sich u.a. durch die notwendige Einarbeitung in das betriebliche Umfeld sowie die unterschiedliche Arbeitsweise und Betreuung an der Universität und im Betrieb.
  2. Das Praktikum ist möglichst zusammenhängend durchzuführen. Eine zeitliche Aufteilung (z.B. auf zwei Semesterferien) und Teilzeitarbeit sind mit Genehmigung des Betreuers im Fachbereich (§ 8, Abs. 3) möglich.
  3. Das Praktikum soll in der Regel in nur einem Betrieb durchgeführt werden.

§7 Berichterstattung

  1. Über das Praktikum ist vom Praktikanten innerhalb von vier Wochen nach Praktikumsende ein Abschlussbericht zu erstellen und dem Betreuer im Fachbereich (§ 8, Abs. 3) zu übergeben. Dieser Bericht soll alle wesentlichen Tätigkeiten und die dabei gemachten Beobachtungen beinhalten.
  2. Der Abschlussbericht soll das Grundsätzliche des während des Praktikums kennengelernten Entwicklungsprozesses aufzeigen. Es ist jedoch zu vermeiden, Gegenstände oder spezielle Einrichtungen und Verfahrensweisen zu beschreiben, die der Geheimhaltung unterliegen. Der Bericht muss daher vor dem Einreichen im Fachbereich dem Betreuer im Betrieb (§ 8, Abs. 2) vorgelegt und von diesem durch Unterschrift und Firmenstempel abgezeichnet und zur Weitergabe genehmigt werden. Da Tätigkeiten, die im Bericht nicht aufgeführt sind, auch nicht anerkannt werden, ist es empfehlenswert, die Ausführung der Berichte bereits während der Praktikumsplanung, spätestens jedoch zum Praktikumsbeginn mit dem Betrieb abzusprechen.
  3. Die in jeweils einer Woche durchgeführten Tätigkeiten und Beobachtungen sind als Wochenbericht ­ evtl. stichpunktartig ­ auf etwa einer halben Seite Text zusammenzufassen. Der Wochenbericht ist schnellstmöglich vom Betreuer im Betrieb (§ 8, Abs. 2) abzuzeichnen und dem Betreuer im Fachbereich (§ 8, Abs. 3) vorzulegen.
  4. Der Abschlussbericht ist in drei Teile zu gliedern. Der erste Teil enthält eine Übersicht über das gesamte durchgeführte Praktikum, den Betrieb und die Einordnung der Praktikantentätigkeiten. Er soll etwa 5 Seiten umfassen. Der zweite Teil beschreibt auf etwa 5 Seiten die Anwendung und die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Anwendung. Der dritte Teil enthält die einzelnen Wochenberichte. Zusätzlich zu den genannten Texten können in allen drei Teilen Grafiken, Tabellen, Diagramme o.ä. zur Erläuterung erstellt werden.

§8 Betreuung des Praktikanten

  1. Der Praktikant benötigt einen Betreuer im Betrieb (Abs. 2) und einen Betreuer im Fachbereich Informatik (Abs. 3) betreut werden. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Praktikanten, die beiden Betreuer zu suchen.
  2. Durch die räumliche Entfernung ist es notwendig, dass der Praktikant von einem Mitarbeiter des Betriebs, in dem das Praktikum durchgeführt wird, angeleitet und betreut wird. Es sollte sich hierbei um den Projektleiter oder einen Mitarbeiter, der das gesamte Projekt aktiv verfolgt, handeln.
  3. Die Beurteilung des Praktikums obliegt dem Betreuer (einem Professor oder Hochschuldozenten) des Fachbereichs Informatik. Er prüft vor Praktikumsbeginn den Praktikumsplan (§ 5), überzeugt sich während der Praktikumsdurchführung, dass der Praktikumsplan umgesetzt wird, und bewertet nach Praktikumsende die Durchführung des Praktikums.

§9 Praktikantenvertrag, Rechtsverhältnisse

  1. Das Praktikantenverhältnis wird rechtsverbindlich durch den zwischen dem Betrieb und dem Praktikanten abzuschließenden Praktikantenvertrag. Im Vertrag sind alle Rechte und Pflichten des Praktikanten und des Betriebs festgelegt. Art und Dauer des Praktikums sind im Praktikumsplan (§ 5), der Teil des Praktikantenvertrags ist, festzulegen. Anhang 1 enthält ein Vertragsmuster.
  2. Für den Praktikanten besteht kein Anspruch auf Vergütung. Es wird jedoch dem Betrieb gestattet, dem Praktikanten zur Deckung seiner Mehrkosten eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.
  3. Der Praktikant sollte darauf achten, dass er während seiner Praktikantenzeit ausreichend Versicherungsschutz genießt. Eine Unfallversicherung besteht für den Praktikanten Kraft Gesetzes, nicht dagegen eine Haftpflichtversicherung. Insbesondere haftet die Universität nicht für Schäden, die der Praktikant während seiner Praktikantentätigkeit verursacht.
  4. Wegen der Kürze der Praktikumszeit wird in der Regel Urlaub während des Praktikums nicht gestattet. Durch Krankheit oder sonstige Behinderung ausgefallene Arbeitszeit von mehr als zwei Tagen muss nachgeholt werden. Bei längerer Ausfallzeit sollte der Praktikant den Betrieb um eine Vertragsverlängerung ersuchen.

§10 Anmeldung und Anerkennung des Praktikums

  1. Das Praktikum ist schriftlich beim Prüfungsamt des Fachbereichs Informatik anzumelden. Mit der Anmeldung sind der von beiden Betreuern abgezeichnete Praktikumsplan (§ 5) und eine Kopie des Praktikantenvertrags (§ 9) einzureichen.
  2. Das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Anmeldung abgeschlossen sein.
  3. Die Anerkennung des Praktikums obliegt dem Prüfungsausschuss des Studiengangs Angewandte Informatik. Grundlage der Anerkennung ist die Bewertung des Praktikums durch den Betreuer des Fachbereichs (§ 8, Abs. 3).
  4. Die Bewertung des Praktikums erfolgt nach den üblichen Kriterien des Fachbereichs Informatik (§10 der Diplomprüfungsordnung Angewandte Informatik des Fachbereichs).

§11 Schlussbestimmungen

Diese Ordnung tritt am Tage des Beschlusses durch den Fachbereichsrat des Fachbereichs Informatik in Kraft.