Überblick
Die mit der Einführung dieser Studiengänge durchgeführte Reform der Lehrerbildung in Rheinland-Pfalz umfasste folgende wesentliche Aspekte:- Festlegung Curricularer Standards durch das Ministerium
Curriculare Standards stellen verbindliche Vorgaben für die Ziele und Inhalte des Studiums in den einzelnen Fächern dar. Für jedes Fach wurde eine landesweite Arbeitsgruppe gebildet, die diese Standards in Form von Modulbeschreibungen und der Beschreibung von fachspezifischen Lernzielen festlegte.
Weitere Informationen zu curricularen Standards Sie auf den auf den Web-Seiten der Landesregierung .Die Universitäten mussten anschließend ihre Studiengänge im Rahmen dieser Standards festlegen, die jedoch noch Raum für eine standortspezifische Schwerpunktbildung erlaubten. Für den Standort Kaiserslautern konnten hierbei folgende Ziele erreicht werden:
- Damit die Lehramtsstudierenden ein möglichst originalgetreues Bild des Fachs Informatik erhalten, ist der Fachbereich bestrebt, ihnen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents eine weitgehend gleichartige Ausbildung wie den Nicht-Lehramtsstudierenden zukommen zu lassen. Sie sollen deshalb einen Teil derselben Lehrveranstaltungen unter denselben Bedingungen besuchen. Auch soll die Wahl eines Studienschwerpunkts in einem der profilbildenden Lehrgebiete des Fachbereichs möglich sein.
- Bei der Umsetzung der curricularen Standards war es möglich, im Großen und Ganzen den Bachelor-Studiengang Informatik auf die Bachelor- und Master-Phasen des Lehramtsstudiengangs abzubilden. Hierbei kommt ein Großteil der Pflichtveranstaltungen des Bachelor-Studiengangs Informatik im lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang zum Tragen. Der Wahlpflichtbereich des Bachelor-Studiengangs Informatik ist dem Lehramts-Masterstudiengang vorbehalten. Die Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik sind speziell für die Lehramtsstudiengänge konzipiert.
- Das Profil des Standorts Kaiserslautern findet sich im Wesentlichen in den Modulen
Grundlagen der Softwareentwicklung und im Master-Studiengang wieder.
Am Standort Kaiserslautern wird schon vom ersten Semester an Wert auf die ingenieurmäßige
Software- und Systementwicklung Wert gelegt, was Auswirkungen auf die Inhalte aller Lehrveranstaltungen hat.
Verstärkt findet sich das Profil des Standorts auch in den angebotenen Lehrgebieten wieder,
die im Master-Studiengang zur Auswahl stehen.
Wie für die Nicht-Lehramtsstudierenden soll auch hier keine Einschränkung bei der Auswahl gemacht werden.
Für die Inhalte des Lehramtsstudiums sei deshalb auch auf die Beschreibung des Bachelor-Studiengangs Informatik verwiesen.
- Umstellung der Abschlüsse und des damit verbundenen Prüfungsverfahrens
Die Ausbildungsabschlüsse wurden auch im Lehramtsstudium auf die internationalen Bachelor/Master-Abschlüsse (Bachelor of Education/ Master of Education) umgestellt. Die Lehramtsstudierenden absolvieren zunächst ein 6-semestriges Bachelorstudium, das Voraussetzung für das anschließende Masterstudium (2 bzw. 4 Semester, je nach Schulart) ist. Letzteres ist Voraussetzung für das erste Staatsexamen, das anschließende Referendariat und damit für den Eintritt in den Schuldienst. Die Prüfungen während der Bachelor/Master-Phase erfolgen studienbegleitend, d.h. jedes Studienmodul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Ergänzt werden diese Prüfungen durch eine abschließende mündliche Staatsexamensprüfung.
- Stärkung der fachdidaktischen Ausbildung
Der fachdidaktische Anteil des Fachstudiums beträgt zukünftig 15% eines Fachs und wurde damit mehr als verdoppelt.
- Ersatz des erziehungswissenschaftlichen Begleitstudiums durch ein drittes Fach Bildungswissenschaften
Zu einer qualifizierten Lehrerausbildung gehört neben einer Qualifikation in (mindestens) zwei Unterrichtsfächern auch eine besondere pädagogische Qualifikation. Bislang erfolgte letztere in der universitären Phase durch ein erziehungswissenschaftliches Begleitstudium. An dessen Stelle wurde durch die Reform ein Studium der Bildungswissenschaften eingeführt neben den beiden Unterrichtsfächern ein drittes Fach im Studium. Dieses soll die schulbezogene Kompetenzentwicklung stärker fördern.
- Frühzeitige Ausbildung in der Schule durch Ausweitung der Schulpraktika als Ersatz eines Teils
des nach dem ersten Staatsexamen stattfindenden Referendariats
Der Praxisbezug im Lehramtsstudium ist mit der Reform nun von Anfang an gegeben. Im Bachelorstudium sind fünf Praktika zu absolvieren. Diese setzen sich aus drei orientierenden Praktika zwischen den Vorlesungszeiten des ersten bis vierten Semesters (insgesamt 35 Tage) und zwei vertiefenden Praktika zwischen den Vorlesungszeiten des vierten bis sechsten Semesters (insgesamt 30 Tage) zusammen. In der Masterphase sind für die Schulart Realschule ein Fachpraktikum von 20 Tagen Dauer und für die Schularten Gymnasium und berufsbildende Schulen zwei Fachpraktika von je 20 Tagen Dauer durchzuführen. Alle Praktika werden landesweit durch eine Datenbank verteilt.
Nach bestandenen Master- und Staatsexamensprüfungen schließt sich ein nunmehr 15 Monate dauerndes Referendariat an, das von den staatlichen Studienseminaren betreut wird.
- Schulartspezifische Ausbildung ab dem 5. Semester
Die Spezialisierung auf eine Schulart soll erst nach dem vierten Semester erfolgen. Bis dahin ist das Studium fachunabhängig. Auch die Schulpraktika sollen schulartübergreifend ausgeführt werden.
Für das Fach Informatik ist dies jedoch nur für die Schularten Gymnasium und Realschule gegeben. Bei den berufsbildenden Schulen ist das Erstfach schulartspezifisch. Es handelt sich hier um ein technisches Fach, das es nur für diese Schulart gibt. Auch für das Fach Informatik ist mit der Fachbezeichnung Technische Informatik die Wahl der Schulart vorgegeben.
Weitere Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie auch auf den Seiten des
Zentrums für Lehrerbildung (ZfL)
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