Bewerbung und Anmeldung
Bewerber-Auswahlverfahren
Die Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt (aufnahmebeschränkt), entsprechend geht der Einschreibung ein Zulassungsverfahren voraus.Die Zulassung zum nicht-konsekutiven Masterstudiengang erfolgt über ein Bewerber-Auswahlverfahren, zu dem die folgenden Unterlagen der Bewerbung in deutscher oder englischer Sprache beiliegen müssen:
- Abschlusszeugnis des Studiums und ggf. weitere Unterlagen, aus denen Abschlussnote, Dauer des Studiums und erbrachte Leistungen hervorgehen, beispielsweise in Form eines Academic Transcript, Transcript of Records oder entsprechenden Leistungsnachweisen,
- Beschreibung der Inhalte der in Nummer 1 aufgeführten Lehrveranstaltungen,
- Stellungnahme mit Beweggründen für die beabsichtigte Aufnahme des Studiums und Erläuterungen der Studienziele und der Vertiefungsrichtung,
- Darstellung des beruflichen und persönlichen Werdegangs, ggf. mit Erläuterung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen,
- Empfehlungsschreiben von mindestens 2 Hochschullehrern; die Empfehlungsschreiben sollten Aussagen darüber enthalten, wie gut der Bewerber in Relation zu anderen Absolventen seines Studiengangs abgeschnitten hat,
- bei ausländischen Bewerbern der Nachweis ausreichender deutscher
oder englischer Sprachkenntnisse, falls das bereits abgeschlossene Studium
nicht in einer dieser Sprachen durchgeführt wurde;
- ausreichende Kenntnisse in englischer Sprache können durch Testresultate für TOEFL (mindestens 80 Punkte im internetbasierten Test, 213 Punkte im computerbasierten Test oder 550 Punkte im papierbasierten Test) oder entsprechende Testresultate (z.B. IELTS) dokumentiert werden. Ausländische Bewerber sollten außerdem GRE-Testresultate beilegen.
- Der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache ist wie in der Einschreibeordnung der TU Kaiserslautern beschrieben zu führen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung genügen ggf. auch Vorab-Bescheinigungen der o.g. Unterlagen. Diese müssen dann später nachgereicht werden.
Bewerbungsfristen
Der Studienbeginn ist jeweils zum Sommer- und Wintersemester möglich:
| Bewerbungsfristen | für deutsche Studienbewerber | für ausländische Studienbewerber | |
|---|---|---|---|
| mit Deutschkenntnissen | ohne Deutschkenntnisse (*) | ||
| zum Sommersemester | 15. Januar | 15. Januar | 31. Oktober |
| zum Wintersemester | 15. Juli | 15. Juli | 30. April |
(*): Für Studienbewerber ohne ausreichende Deutschkenntnisse bieten wir einen vorab stattfindenden zweimonatigen Deutschkurs an, der eine entsprechende frühere Bewerbung erfordert.
Wie werde ich Student/Studentin an der TU Kaiserslautern?
Bitte wählen sie eine der beiden folgenden Bewerbungsmethoden:- Reguläre Bewerbung
(verbindlich für Bewerber aus Deutschland) - Bewerbung über die ISGS
(empfohlen für Kandidaten aus anderen Ländern)
| Reguläre Bewerbung | Bewerbung über ISGS (für Kandidaten aus anderen Ländern) | ||
|---|---|---|---|
|
Alle wichtigen fachunabhängigen Punkte zum Studium finden Sie in den
Informationen
der TU für Studierende und Studieninteressierte.
Hierunter fallen Informationen zu
|
Zur Unterstützung ausländischer Studierender steht an der TU Kaiserslautern die
ISGS (International School for Graduate Studies) zur Verfügung.
Die ISGS berät Sie bei Ihrer Bewerbung und unterstützt Sie während ihres gesamten Studiums, z.B.:
| ||
Richten Sie Ihre Bewerbung mit dem ausgefüllten
Antragsformular
an folgende Adresse:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch das Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen. |
Richten Sie Ihre Bewerbung mit dem ausgefüllten
Antragsformular (ISGS)
an folgende Adresse:
Bitte beachten Sie auch die Bewerbungscheckliste. |
Gebühren
Die Gebühren betragen pro Semester:- 182,69 EUR Sozialbeitrag
(einschließlich des Studientickets, mit dem öffentliche Verkehrsmittel in und um Kaiserslautern kostenlos genutzt werden können). gebührenfrei ist). --> - Für Ba- und kons. Masterstudiengänge
in der Regel keine Studiengebühren. Studierende erhalten ein Studienkonto(s.u.) - Für nichtkonsekutive Masterstudiengänge
in der Regel 650 EUR Studiengebühr.
- Sozialbeitrag/Studiengebühr
- Studienkonto
- Studiengebühren bei konsektutiven/nichtkonsekutiven Masterstudiengängen
Die TU Kaiserslautern ist zudem dazu verpflichtet, für die
Bewertung und Anerkennung von ausländischen Zeugnissen eine
Gebühr (50 EUR) zu erheben.
Weitere Informationen dazu finden Sie
hier.
| Übergeordnete Seite: Nicht-konsekutiver Masterstudiengang "Angewandte Informatik" | |
| Der nichtkonsekutive Masterstudiengang "Angewandte Informatik" bietet Bachelorabsolventen anderer Fachrichtungen die Möglichkeit sich in Informatik zu vertiefen. |
| Feedback | |
| Email an den Verantwortlichen dieser Seite (schuerma@informatik.uni-kl.de) |

