Lehramts-Übergangsregelung

Umsetzung der Ordnungen mit aktuellen Äquivalenzregelungen.

1. Lehramt an Gymnasien (Hauptstudium, Übergangsverordnung)

Prüfungsverwaltung durch das Landesprüfungsamt (Frau Kramer).

Zu besuchende Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung Leistungsnachweis
(nur qualifizierte Scheine)
Aus einem Lehrgebiet der Praktischen Informatik des Diplomstudiengangs "Informatik"
(siehe Studienordnung Informatik)
  • Kernvorlesung
  • 4 SWS Vertiefungsvorlesung
 
Aus einem zweiten Lehrgebiet der Praktischen Informatik des Diplomstudiengangs "Informatik"
(siehe Studienordnung Informatik)
  • Kernvorlesung
 
Aus einem Lehrgebiet der Theoretischen Informatik des Diplomstudiengangs "Informatik"
(siehe Studienordnung Informatik)
  • Kernvorlesung
  • 4 SWS Vertiefungsvorlesung
 
SW-EntwicklungsprojektSchein
SeminarSchein
Fachdidaktische Grundlagen der Informatik
(falls nicht bereits im Grundstudium)
Schein
Interdisziplinäre ProjektarbeitSchein
Empfehlung: 8 SWS aus der Technischen Informatik
  • Rechnersysteme 1
  • Rechnersysteme 2
 

 

Prüfungsleistungen (Staatsexamen)
PrüfungsleistungPrüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung (5-stündige Klausur) Besuchte Kernvorlesungen.
Mündliche Prüfung Besuchte Vertiefungsvorlesungen.
Wissenschaftliche Arbeit (max. 1/2 Jahr) Auch im anderen Fach möglich.

2. Lehramt an Berufsbildenden Schulen

Informatik nur als Zweitfach. Beginn des Informatikstudiums nach der Zwischenprüfung im Erstfach. Prüfungsverwaltung durch das Landesprüfungsamt (Frau Kramer).

Keine Unterscheidung mehr bezüglich anderem Fach, da die Vorlesung Digitaltechnische Grundlagen ersetzt wurde.

Zu besuchende Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltung Leistungsnachweis
(nur qualifizierte Scheine)
  • SW-Entwicklung 1
  • SW-Entwicklung 2
Schein zu einer der beiden Vorlesungen.
Rechnersysteme 1(studienbegleitende Prüfung - s.u.)
Rechnersysteme 2Schein
SW-EntwicklungsprojektSchein
Wahlpflicht
  • Kommunikationssysteme (Empfehlung)
  • SW-Entwicklung 3 (Empfehlung)
  • 4 SWS Vorlesungen in Praktischer Informatik
  • 4 SWS Vorlesungen in Technischer Informatik
Schein in Kommunikationssysteme und SW-Entwicklung 3
Fachdidaktische Grundlagen der InformatikSchein

 

Prüfungsleistungen (Staatsexamen)
Klausur Praktische Informatik 1
  • Klausur in SW-Entwicklung 1, falls Schein zu SW-Entwicklung 2 vorgelegt wurde.
  • Klausur in SW-Entwicklung 2, falls Schein zu SW-Entwicklung 1 vorgelegt wurde.
Klausur Technische Informatik (studienbegeitend!) Rechnersysteme 1
Mündliche Prüfung
(ggf. zwei Teilprüfungen)
  • 4 SWS Vorlesungen in Praktischer Informatik (s.o.)
  • 4 SWS Vorlesungen in Technischer Informatik (s.o.)