Hinweise zur Reform des Informatikstudiums ab WS 2018/19

Der Fachbereich hat den Bachelor- und Masterstudiengang Informatik zum WS 2018/19 reformiert und an die veränderten Anforderungen angepasst: ab dem Wintersemester 2018/19 gelten deshalb für neu eingeschriebene Studierende aktualisierte Studienpläne und Prüfungsordnungen. Die neuen Studienpläne bieten deutlich mehr Flexibilität durch einen großzügigen Wahlbereich. Außerdem erhöhen die besser aufeinander abgestimmten Pflichtmodule die Studierbarkeit.

Dank der größeren Flexibilität im neuen Informatikstudium können Studierende ein ähnliches Profil anstreben wie in der bisherigen Angewandten Informatik. Im Zuge der Reform wird daher der Bachelor- und Master-Studiengang „Angewandte Informatik“ ab dem WS 2018/19 für Neueinschreibungen geschlossen.

Davon unabhängig können alle bereits eingeschriebenen Studierenden ihr Bachelor- bzw. Masterstudium (Informatik / Angewandte Informatik) wie beabsichtigt zu Ende führen. Auf eigenen Wunsch können sie (je nach individueller Situation bzw. Präferenz) ab dem WS 2018/19 auch in die neuen Prüfungsordnungen wechseln und damit nach den neuen Studienplänen studieren.

Eingeschriebene Studierende die demnächst ihren Bachelorstudiengang „Angewandte Informatik“ an der TUK erfolgreich absolvieren, erhalten aufgrund der Schließung des Masterstudiengangs „Angewandte Informatik“ die Möglichkeit, ohne Auflagen in den reformierten Masterstudiengang „Informatik“ zu wechseln.